Teilnahmebedingungen
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln den Ablauf des von der Gameforge 4D GmbH, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe, Deutschland („Gameforge“), veranstalteten 'Fan Art Contest - Halloween in SoulWorker' („Contest“).
1. Teilnahmeberechtigung, Teilnehmer und Teilnahme
(1) Die Teilnahme an dem Contest ist kostenfrei. Teilnahmeberechtigt ist jeder volljährige Nutzer mit Wohnsitz in einem der auf der nachfolgend verlinkten Internetseite genannten Länder [http://y.gfsrv.net/QV], der nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen [http://y.gfsrv.net/QX] über ein persönliches und aktives Benutzerkonto für soulworker.gameforge.com („Account“) verfügt. Mitarbeiter von Gameforge, von mit Gameforge verbundenen Unternehmen und jeweils deren Angehörige sind zur Teilnahme berechtigt, jedoch vom Gewinn ausgeschlossen.
(2) „Teilnehmer“ ist jede nach Absatz 1 teilnahmeberechtigte Person, die zwischen dem 18.10.2019 und dem 3.11.2019, 23:59 Uhr MEZ („Teilnahmezeitraum“) die in dem nachfolgenden Absatz 3 beschriebene Teilnahmehandlung vornimmt.
(3) Gegenstand der Teilnahme ist das eigenständige Anfertigen eines Artworks mit erkennbarem Bezug zu Soulworker und Halloween („Artwork“) sowie dessen Einsendung innerhalb des Teilnahmezeitraums gemäß den folgenden Vorgaben („Einsendung“):
a) Das Artwork wird im .JPG- oder .PNG-Format bei einer maximalen Dateigröße von 5 MB über die zu dem Account gehörende E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs 'Halloween in SoulWorker' an contest@soulworker.com eingesendet.
b) In dieser E-Mail sind zusätzlich der zu dem Account gehörende Charaktername sowie der zugehörige Spiel-Server anzugeben. Ferner ist mitzuteilen, ob und durch welche zusätzliche oder alternative Kennzeichnung der Teilnehmer im Gewinnfall im Rahmen der Präsentation (Nr. 2 Abs. 3) als Ersteller des Artworks genannt werden soll. Wird hierauf verzichtet, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der mitgeteilte Charaktername als Kennzeichnung verwendet wird. Soll auf eine Kennzeichnung insgesamt verzichtet werden, kann der Teilnehmer im Rahmen der Einsendung hierauf hinweisen.
(4) Jedem Teilnehmer ist nur eine Einsendung gestattet. Einsendungen außerhalb des Teilnahmezeitraums sowie mehrfache Einsendungen, einschließlich Einsendungen in Verbindung mit unterschiedlichen Accounts, werden nicht berücksichtigt.
2. Gewinner und Preise
(1) Aus allen zulässigen Einsendungen wird Gameforge unter Berücksichtigung der Kreativität und Originalität insgesamt 10 Artworks auswählen. „Gewinner“ sind die Teilnehmer, von denen diese Einsendungen stammen.
(2) Gameforge wird die Gewinner bis zum 8.11.2019 per E-Mail an die zur Einsendung genutzte E-Mail-Adresse über den Gewinn informieren („Benachrichtigung“).
(3) Als Anerkennung der Leistung der Gewinner kann Gameforge diese ab dem 8.11.2019 unter Angabe des betreffenden Charakternamens und Spiel-Servers beziehungsweise durch Nennung der gemäß Nr. 1 Abs. 3 lit. b) gewählten Kennzeichnung sowie durch Darstellung des jeweiligen Artworks über die eigenen Internetseiten (einschließlich die Soulworker Steam-Seite und das Forum) und über die von Gameforge unterhaltenen Präsenzen in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und Twitter (zusammen die „Gameforge-Seiten“) präsentieren („Präsentation“).
(4) Die Gewinner erhalten zudem Preise nach Maßgabe der Contest-Ankündigung. Deren Versendung erfolgt ab dem 29.11.2019 über einen von Gameforge beauftragten Zustellungsdienstleister („Dienstleister“) und setzt die Mitteilung einer gültigen Postanschrift in einem der in Nr. 1 Abs. 1 genannten Länder voraus („Anschrift“) voraus. Gameforge wird die Gewinner in der Benachrichtigung um Mitteilung der Anschrift in Antwort hierauf bis spätestens zum 24.11.2019, 23:59 Uhr MEZ bitten („Mitteilung“). Mitteilungen, die Gameforge verspätet oder nicht zugehen, führen zu einem Untergang des Gewinnanspruchs.
(5) Die Preise gelten mit Übergabe an den Dienstleister als von Gameforge an den Gewinner übergeben. Kann ein Sachpreis aufgrund einer von dem Gewinner fehlerhaft mitgeteilten Anschrift nicht zugestellt werden, geht dies zu Lasten des betreffenden Gewinners. Gameforge schuldet dann keinen weiteren Zustellungsversuch.
(6) Barauszahlungen und/oder Auszahlungen der Preise in Sachwerten beziehungsweise deren Tausch und/oder Übertragung an Dritte sind jeweils ausgeschlossen.
3. Nutzungsrechte und Freistellung
(1) Zum Zweck der Teilnahme an dem Contest räumt Gameforge dem Teilnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich das nicht-exklusive und widerrufliche Recht ein, das rechtlich geschützte Elemente von Soulworker darstellende Artwork zur Durchführung der Einsendung zu nutzen. Gameforge behält sich im Übrigen alle Rechte vor, soweit durch diese Teilnahmebedingungen nicht im Einzelnen ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(2) Zum Zweck der Präsentation räumt der Teilnehmer Gameforge unentgeltlich das zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie nicht-exklusive, widerrufliche Recht ein, das Artwork im erforderlichen Umfang zu nutzen. Dies umfasst das Recht, das Artwork zu vervielfältigen, zu bearbeiten (insbesondere die Anpassung des Formats und der Bildgröße), es auf den Gameforge-Seiten öffentlich zugänglich zu machen und hierzu den betreffenden Plattform-Anbietern die erforderlichen Rechte einzuräumen.
(3) Durch die Einsendung versichert der Teilnehmer, das Artwork eigenständig erstellt zu haben, garantiert, dass die Einsendung keine Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist und stellt Gameforge von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Einsendung frei.
4. Datenschutz
(1) Gameforge wird die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten (das sind die Bestandsdaten des Accounts wie etwa der damit verbundene Charaktername, die E-Mail-Adresse und die von den Gewinnern mitgeteilte Anschrift) gemäß der datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich zweckgebunden zur Durchführung des Contests verarbeiten (dies schließt das Prüfen der Teilnahmeberechtigung und Einhalten der Regeln (Nr. 6 Abs. 2) sowie die Zusendung der Preise und damit verbunden die Übermittlung der Anschrift an den Dienstleister sowie die Zusendung der Benachrichtigung und die Präsentation ein).
(2) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum der Veranstaltung des Contests gespeichert und anschließend gelöscht. Von dieser Löschung ausgenommen ist die Präsentation, welche aus Transparenzgründen grundsätzlich dauerhaft zum Abruf bereitgehalten wird. Sehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine darüberhinausgehende Speicherung vor, so werden die betreffenden Daten spätestens nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfristen gelöscht und ausschließlich zum Zweck deren Einhaltung verarbeitet.
(3) Weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Gameforge können der Datenschutzerklärung [ http://y.gfsrv.net/QW ] entnommen werden (dort insbesondere unter 3.9 zur Veranstaltung von Gewinnspielen und den für die damit einhergehende Verarbeitung maßgebenden Rechtsgrundlagen sowie unter 6. zu den Rechten der betroffenen Person).
5. Haftung
Gameforge, ihre Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf vorsehbare Schäden soweit dem nicht zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts entgegenstehen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Schlussbestimmungen
(1) Mit der Einsendung nimmt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
(2) Neben den Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen [http://y.gfsrv.net/QX] (gemeinsam die „Regeln“).
(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen die Regeln oder wird ein solcher Verstoß nachträglich festgestellt, kann Gameforge dessen Teilnahmeberechtigung widerrufen.
(4) Gameforge behält sich im Übrigen das Recht vor, den Contest vor dem Ende des Teilnahmezeitraums aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Contests nicht gewährleistet werden kann.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts. Hat der Teilnehmer während der Durchführung des Contests seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften jenes Landes von der vorstehend getroffenen Rechtswahl unberührt.
(6) Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.