Teilnahmebedingungen
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln den Ablauf des von der Gameforge 4D GmbH, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe, Deutschland („Gameforge“), veranstalteten SOULWORKER Halloween Fan Art Contest („Contest“).
1. Teilnahmeberechtigung, Teilnehmer und Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt ist jeder volljährige Nutzer mit Wohnsitz in einem der auf der nachfolgend verlinkten Internetseite genannten Länder [ http://y.gfsrv.net/QV ], der nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen über ein persönliches und aktives Benutzerkonto für soulworker.gameforge.com („Account“) verfügt. Mitarbeiter von Gameforge, von mit Gameforge verbundenen Unternehmen und jeweils deren Angehörige sind zur Teilnahme berechtigt, jedoch vom Gewinn ausgeschlossen.
(2) „Teilnehmer“ ist jede nach Absatz 1 teilnahmeberechtigte Person, die zwischen dem 22.10.2018, 16:00 und dem 4.11.2018, 23:59 MESZ („Teilnahmezeitraum“) die in Absatz 3 beschriebene Teilnahmehandlung vornimmt.
(3) Gegenstand der Teilnahme ist das eigenständige Anfertigen einer handgezeichneten oder computergestützten Grafik mit erkennbarem Bezug zu dem Onlinespiel SOULWORKER („Werk“) und deren Einsenden innerhalb des Teilnahmezeitraums nach Maßgabe der folgenden Anforderungen („Einsendung“):
a) Das Werk wird im .jpg- oder .png-Format bei einer maximalen Dateigröße von fünf MB eingesendet und ist frei von Rechten Dritter.
b) Die Einsendung erfolgt über die zu dem Account gehörende E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs „SOULWORKER Halloween Fan Art Contest“ an contest@soulworker.com.
c) In dieser E-Mail sind ferner der zum Account des Teilnehmers gehörende Spielserver sowie Charaktername anzugeben und mitzuteilen, ob und durch welche Urheberkennzeichnung der betreffende Gewinner im Rahmen der Präsentation gemäß Nr. 2 Abs. 5 als Schöpfer des Werkes genannt werden soll. Wird auf die Mitteilung einer solchen Bezeichnung verzichtet, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Angabe des mitgeteilten Charakternamens als Urheberkennzeichnung ausreichend ist. Falls der Gewinner es ablehnt in der Präsentation genannt zu werden wird eine solche Kennung nicht im Zuge der Präsentation platziert werden.
(4) Jedem Teilnehmer ist nur eine Einsendung gestattet. Einsendungen außerhalb des Teilnahmezeitraums sowie mehrfache Einsendungen, einschließlich Einsendungen in Verbindung mit unterschiedlichen Accounts, werden nicht berücksichtigt.
(5) Die Teilnahme an dem Contest ist kostenfrei und nicht an den Erwerb einer Ware oder kostenpflichtigen Dienstleistung gekoppelt.
2. Gewinner und Preise
(1) Gameforge wird aus allen zulässigen Einsendungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kreativität und Originalität insgesamt 20 Werke auswählen. „Gewinner“ sind die Teilnehmer, von denen diese ausgewählten Werke stammen.
(2) Gameforge wird die Gewinner bis zum 6.11.2018 unter Angabe des jeweiligen Charakternamens und Spielservers über die eigenen Internetseiten (einschließlich die SOULWORKER Steam-Seite) und über die von Gameforge unterhaltenen Seiten in sozialen Netzwerken (zusammen die „Gameforge-Seiten“) sowie per E-Mail an die zur Einsendung genutzte E-Mail-Adresse über den Gewinn informieren („Benachrichtigung“).
(3) Die Gewinner erhalten die in der Contest-Ankündigung genannten Preise. Deren Versendung erfolgt ab dem 16.11.2018 über einen von Gameforge beauftragten Zustellungsdienstleister („Dienstleister“) und setzt die Mitteilung einer gültigen Postanschrift („Anschrift“) in einem der in Nr. 1 Abs. 1 genannten Länder voraus. Gameforge wird die Gewinner in der Benachrichtigung deshalb um Mitteilung der Anschrift in Antwort auf die jeweilige Benachrichtigung bis spätestens zum 8.11.2018 bitten („Mitteilung“). Mitteilungen, die Gameforge verspätet oder nicht zugehen, führen zu einem Untergang des jeweiligen Gewinnanspruchs. Soweit die Preise in dem Erhalt eines digitalen Inhalts bestehen, werden diese dem Account des jeweiligen Gewinners im Übrigen bis zum 16.11.2018 hinzugefügt.
(4) Mit Übergabe der Preise an den Dienstleister gelten diese als von Gameforge an den Gewinner übergeben. Kann ein Preis aufgrund einer von dem jeweiligen Gewinner fehlerhaft mitgeteilten Anschrift nicht zugestellt werden, geht dies zu Lasten des betreffenden Gewinners.
(5) Zusätzlich wird Gameforge als Anerkennung der kreativen Leistungen der Gewinner die von ihnen eingesendeten Werke auf den Gameforge-Seiten präsentieren und hierbei die Kennzeichnung nach Maßgabe von Nr. 1 Abs. 3 lit. c) anbringen („Präsentation“).
(6) Barauszahlungen und/oder Auszahlungen der Preise in Sachwerten bzw. deren Tausch und/oder Übertragung an Dritte sind jeweils ausgeschlossen.
3. Nutzungsrechte und Freistellung
(1) Zum Zweck der Teilnahme an dem Contest räumt Gameforge dem Teilnehmer unentgeltlich das nicht-exklusive Recht ein, für die Erstellung des Werks das SOULWORKER-Logo, den Titel SOULWORKER sowie die SOULWORKER-Charaktere zu verwenden.
(2) Zum Zweck der Präsentation räumt der Teilnehmer Gameforge unentgeltlich das zeitlich und räumlich uneingeschränkte, nicht-exklusive Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk ein. Hiervon umfasst sind die Rechte zur Bearbeitung und Vervielfältigung sowie das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen und Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen, soweit dies im Rahmen der Präsentation erforderlich ist.
(3) Durch die Einsendung versichert der Teilnehmer, das Werk eigenständig erstellt zu haben, garantiert, dass dieses keine Rechte Dritter verletzt und stellt Gameforge von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit dem Werk frei.
4. Datenschutz
(1) Gameforge wird die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten (dies sind Bestandsdaten des Accounts, wie etwa der damit verbundene Charaktername, die E-Mail-Adresse und die von den Gewinnern mitgeteilte Anschrift) im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich zweckgebunden zur Durchführung des Contests verarbeiten (dies schließt die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen sowie gegebenenfalls die Zusendung der Preise und damit verbunden die Übermittlung der Anschrift an den Dienstleister, die Zusendung der Benachrichtigung sowie damit verbunden die Bekanntgabe der Charakternamen der Gewinner auf den Gameforge-Seiten mit ein).
(2) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zunächst für den Zeitraum der Veranstaltung des Contests gespeichert und im Anschluss gelöscht. Hiervon ausgenommen sind die auf den Gameforge-Seiten im Rahmen der Benachrichtigung bekannt gemachten Charakternamen, welche aus Transparenzgründen grundsätzlich dauerhaft gespeichert werden. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine darüber hinausgehende Speicherung vorsehen, werden die betreffenden Daten spätestens nach Ablauf einer solchen Aufbewahrungspflicht gelöscht.
(3) Weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Gameforge können der Datenschutzerklärung [ http://y.gfsrv.net/QW ] entnommen werden (dort insbesondere unter 3.9 zur Veranstaltung von Gewinnspielen und den für die damit einhergehende Verarbeitung maßgebenden Rechtsgrundlagen sowie unter 6. zu den Rechten der betroffenen Person).
5. Haftung
Gameforge, ihre Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf vorsehbare Schäden soweit dem nicht zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts entgegenstehen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Schlussbestimmungen
(1) Mit der Einsendung nimmt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
(2) Neben den Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen [http://y.gfsrv.net/QX] (gemeinsam „die Regeln“).
(3) Sofern ein Teilnehmer während der Durchführung des Contests gegen die Regeln verstößt oder ein solcher Verstoß nachträglich festgestellt wird, kann die Teilnahmeberechtigung widerrufen werden.
(4) Gameforge behält sich im Übrigen das Recht zur Beendigung des Contests vor dem Ende des Teilnahmezeitraums vor, sofern aus technischen oder rechtlichen Gründen dessen ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
(5) Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.